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Verzinsung der Altersguthaben 2024

Der Stiftungsrat hat für das Kalenderjahr 2024 in Abhängigkeit des Anlagemoduls und des Deckungsgrades des Vorsorgewerks folgende Verzinsungen (pro Jahr) der Altersguthaben beschlossen:

08.12.2023

Anlagemodul 1 und/oder 2

Deckungsgrad Zinssatz Obligatorium Zinssatz Überobligatorium
> 98 % und < 107% 1.25% 1.25%
≥ 107% und < 114% 1.25% 1.50%
≥ 114% und < 121% 1.25% 2.00%
≥ 121% und < 128% 1.25% 2.50%
≥ 128% 1.25% 3.00%

Für die Festlegung der Verzinsung 2024 sind für Vorsorgewerke in den Anlagemodulen 1 und/oder 2 der jeweilige geschätzte Deckungsgrad per 30. November 2023 der Anlagemodule 1 und/oder 2 massgebend. Für Vorsorgewerke, welche sich per 2023 oder im Verlaufe des 2023 der Stiftung angeschlossen haben, beträgt die Verzinsung der obligatorischen und überobligatorischen Altersguthaben 1.25%. 

 

Anlagemodul 3

Zinssatz Obligatorium Zinssatz Überobligatorium
1.25% 1.00%

Der Gesamtdeckungsgrad aller bei der Stiftung angeschlossenen Vorsorgewerke liegt per Ende November 2023 bei geschätzten 107%.

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